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Rechtliches

Allgemeine Geschäftsbedingungen

G&A Webdesign GbR · Stand: Juni 2026

1. Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge zwischen der G&A Webdesign GbR, vertreten durch die Gesellschafter Berkant Agyar und Jonas Gissler, Altenbergweg 12, 78098 Triberg, Deutschland, und ihren Auftraggebern über die Erstellung, Überarbeitung, Bereitstellung, das Hosting, die Wartung und die technische Betreuung von Webseiten, CMS-Lösungen sowie damit zusammenhängende Leistungen.

Das Angebot richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, also an natürliche oder juristische Personen oder rechtsfähige Personengesellschaften, die bei Abschluss des Vertrags in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handeln.

Entgegenstehende oder abweichende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wurde ausdrücklich schriftlich zugestimmt.

2. Leistungen

Die G&A Webdesign GbR erbringt insbesondere folgende Leistungen:

  • Erstellung und Entwicklung individueller Webseiten
  • Gestalterische und technische Umsetzung
  • Hosting für selbst erstellte Projekte
  • Domain-Beschaffung und technische Einrichtung
  • Wartung und technische Betreuung
  • Einrichtung und Pflege von CMS-Lösungen
  • Technische SEO-Grundleistungen, insbesondere Meta-Beschreibungen, Strukturierung und Entwicklung der Webseite nach SEO-Richtlinien, Sitemap-Integration sowie Einreichung bei Google Search Console

Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus dem individuellen Angebot, der Leistungsbeschreibung, dem Wartungspaket oder sonstigen vertraglichen Vereinbarungen.

Rechtliche Beratung, insbesondere zu Wettbewerbsrecht, Datenschutzrecht, Impressumspflichten, branchenspezifischen Informationspflichten oder sonstigen rechtlichen Anforderungen, ist nicht geschuldet, sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde.

3. Vertragsschluss

Angebote der G&A Webdesign GbR sind freibleibend, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind.

Ein Vertrag kommt durch Annahme eines Angebots, durch schriftliche Bestätigung oder durch Beginn der Leistungserbringung zustande.

4. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

Der Auftraggeber ist verpflichtet, alle für die Durchführung des Projekts erforderlichen Inhalte, Informationen, Freigaben, Zugangsdaten und sonstigen Mitwirkungsleistungen rechtzeitig und vollständig bereitzustellen.

Der Auftraggeber versichert, dass die von ihm bereitgestellten Inhalte, insbesondere Texte, Bilder, Videos, Logos, Dokumente und sonstige Materialien, frei von Rechten Dritter sind oder von ihm rechtmäßig genutzt werden dürfen.

Der Auftraggeber bleibt für die inhaltliche, rechtliche und tatsächliche Richtigkeit aller von ihm gelieferten oder selbst eingepflegten Inhalte allein verantwortlich. Dies gilt insbesondere für Inhalte, die nachträglich durch den Auftraggeber oder durch Dritte geändert, ergänzt oder über ein CMS eingepflegt werden.

Kommt der Auftraggeber seinen Mitwirkungspflichten nicht rechtzeitig nach, verlängern sich vereinbarte Fristen und Termine angemessen. Verzögerungen aufgrund fehlender Mitwirkung des Auftraggebers liegen nicht im Verantwortungsbereich der G&A Webdesign GbR.

5. Freistellung

Der Auftraggeber stellt die G&A Webdesign GbR von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, die aufgrund von vom Auftraggeber bereitgestellten Inhalten, Daten, Rechten oder Weisungen gegen die G&A Webdesign GbR geltend gemacht werden. Dies umfasst auch angemessene Kosten der Rechtsverteidigung.

6. Erstellung, Feedback und Abnahme

Die Erstellung einer Webseite erfolgt auf Grundlage der vertraglich vereinbarten Leistungsbeschreibung.

Im vereinbarten Webseitenpreis sind zwei Feedbackrunden enthalten. Weitergehende Änderungswünsche, insbesondere größere gestalterische, strukturelle oder funktionale Änderungen, sind gesondert zu vergüten.

Nach Fertigstellung der Webseite fordert die G&A Webdesign GbR den Auftraggeber zur Abnahme auf.

Die Webseite gilt als abgenommen, wenn der Auftraggeber die Freigabe zum Livegang erteilt, oder wenn der Auftraggeber nicht innerhalb von 10 Werktagen nach Aufforderung zur Abnahme unter Angabe mindestens eines nicht nur unerheblichen Mangels die Abnahme verweigert.

Kleinere Feinschliffe und unwesentliche Anpassungen stehen der Abnahme nicht entgegen.

Nach erfolgter Abnahme gewünschte weitere Anpassungen oder Inhaltserweiterungen sind nur im Rahmen eines gebuchten Wartungspakets oder gegen gesonderte Vergütung geschuldet.

Für erstellte Webseiten gilt nach Abnahme eine Gewährleistungsfrist von zwölf Monaten. Als Mangel gilt eine erhebliche Abweichung von der zum Zeitpunkt der Abnahme vereinbarten Leistungsbeschreibung. Offensichtliche Mängel sind innerhalb von 10 Werktagen nach Abnahme in Textform zu rügen; andernfalls gilt die Leistung insoweit als genehmigt. Mängelrechte entfallen, soweit der Auftraggeber oder Dritte Änderungen am Code oder an der Webseite vorgenommen haben und der Mangel hierauf zurückzuführen ist.

7. Termine und Lieferverzug

Die G&A Webdesign GbR ist bestrebt, vereinbarte Fertigstellungstermine einzuhalten. Diese können jedoch nur dann eingehalten werden, wenn der Auftraggeber seinen Mitwirkungspflichten gemäß Abschnitt 4 vollständig und rechtzeitig nachkommt. Lieferverzögerungen oder Mehrkosten, die durch unrichtige, unvollständige oder nachträglich geänderte Angaben, Unterlagen oder Inhalte des Auftraggebers entstehen, gehen nicht zu Lasten der G&A Webdesign GbR; daraus resultierende Mehrkosten trägt der Auftraggeber.

Gerät die G&A Webdesign GbR in Verzug, kann der Auftraggeber seine gesetzlichen Rechte erst nach Ablauf einer schriftlich gesetzten Nachfrist von mindestens 14 Tagen geltend machen. Die Frist beginnt mit Zugang des Mahnschreibens.

Eine Haftung für Verzugsschäden besteht nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Höhere Gewalt sowie sonstige unvorhersehbare oder unabwendbare Ereignisse – insbesondere Naturkatastrophen, Krieg, Streik, Aussperrung, erhebliche unverschuldete Betriebsstörungen oder Verzögerungen bei eingesetzten Drittanbietern – verlängern die vereinbarten Fristen um die Dauer der Störung zuzüglich zwei weiterer Wochen. Die G&A Webdesign GbR informiert den Auftraggeber unverzüglich über den Eintritt und die voraussichtliche Dauer solcher Ereignisse.

Verzögert sich die Leistungserbringung aus Gründen, die der Auftraggeber zu vertreten hat, kann die G&A Webdesign GbR eine angemessene Erhöhung der vereinbarten Vergütung verlangen. Bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des Auftraggebers können darüber hinaus Schadensersatzansprüche geltend gemacht werden.

8. Hosting

Hosting wird ausschließlich für von der G&A Webdesign GbR erstellte Projekte angeboten.

Das Hosting bei vorhandener Domain kostet 5 EUR pro Monat. Bei gewünschter Domain-Beschaffung und Einrichtung beträgt das Hosting ebenfalls 5 EUR pro Monat, zuzüglich der tatsächlichen Domainkosten entsprechend der gewünschten Domain sowie einer einmaligen Einrichtungspauschale von 60 EUR.

Im Rahmen des Hostings wird mindestens einmal monatlich geprüft, ob die Webseite online erreichbar ist. Auftretende Probleme im Einflussbereich der G&A Webdesign GbR werden bearbeitet. Bei Ausfällen der Webseite verpflichtet sich die G&A Webdesign GbR, den Auftraggeber innerhalb von 24 Stunden an Werktagen über den Ausfall und den bekannten Grund zu informieren.

Hosting-Verträge sind monatlich kündbar. Die Kündigung muss bis zum 15. eines Monats für das Ende desselben Monats erklärt werden. Der laufende Monat ist in jedem Fall vollständig zu vergüten.

Der Betrieb der Webseite ist an ein bestehendes Hosting bei der G&A Webdesign GbR gebunden. Ein Betrieb der Webseite bei einem anderen Anbieter ist nicht Gegenstand des Vertrages.

Nach Beendigung des Hostings wird die Webseite zum Ablauf des Vertragszeitraums offline genommen. Der zugrunde liegende Quellcode sowie die verwendeten Designs und wiederverwendbaren Komponenten verbleiben bei der G&A Webdesign GbR; ein Anspruch des Auftraggebers auf Herausgabe des Quellcodes besteht nicht. Die Herausgabe des Quellcodes und die Einräumung erweiterter, übertragbarer Nutzungsrechte richten sich ausschließlich nach Abschnitt 15 (Urheberrecht und Nutzungsrechte) und sind nur gegen Zahlung der dort geregelten Übergabepauschale möglich.

Die vom Auftraggeber selbst bereitgestellten oder über das CMS eingepflegten Inhalte – insbesondere Texte, Bilder und Dokumente – werden dem Auftraggeber auf Wunsch in einem üblichen Format zur Verfügung gestellt. Dies umfasst nicht den Quellcode, das Design oder die technische Umsetzung der Webseite.

9. Drittanbieter, Domains und Fremdleistungen

Die G&A Webdesign GbR nutzt je nach Projekt Drittanbieter und externe Dienste, insbesondere GitHub, Vercel, Strato, Cookie-Tools, Analyse-Tools, Headless-CMS-Systeme (Sanity, Strapi), EmailJS oder vergleichbare technische Anbieter.

Leistungen Dritter sind, soweit einschlägig, als Fremdleistungen zu verstehen. Die G&A Webdesign GbR haftet nicht für Ausfälle, Preisänderungen, Leistungsänderungen oder Einstellung solcher Drittleistungen, soweit diese nicht im eigenen Verantwortungsbereich liegen.

Werden für ein Projekt kostenpflichtige externe Dienste eingebunden – beispielsweise Datenbankdienste (z. B. Supabase), E-Mail-Dienste (z. B. EmailJS), Headless-CMS-Dienste (z. B. Sanity, Strapi Cloud), Authentifizierungsdienste oder vergleichbare technische Infrastrukturleistungen –, werden die entstehenden Kosten im individuellen Angebot ausgewiesen. Der Auftraggeber stimmt mit Annahme des Angebots der Einbindung und der monatlichen Weitergabe dieser Kosten zu.

Derartige Drittkosten werden dem Auftraggeber monatlich gemäß dem im Angebot ausgewiesenen Betrag weiterberechnet. Dieser Betrag umfasst die anteiligen Kosten des jeweiligen Dienstes sowie eine Servicegebühr für Beschaffung, Einrichtung und Verwaltung. Da einzelne Dienste projektübergreifend genutzt werden können, erfolgt die Kalkulation auf Basis eines pauschalierten Anteils; der im Angebot genannte Betrag ist maßgeblich. Die Abrechnung beginnt mit Aufnahme des aktiven Betriebs des jeweiligen Dienstes.

Ändern sich die Preise eines eingesetzten Drittdienstes (z. B. Vercel, Sanity, Supabase), wird der weiterberechnete Betrag entsprechend angepasst: Er erhöht oder verringert sich in dem Umfang, in dem sich die zugrunde liegenden tatsächlichen Kosten des jeweiligen Drittdienstes ändern. Die enthaltene Servicegebühr bleibt hiervon unberührt und wird durch eine solche Anpassung nicht verändert. Senkt ein Drittanbieter seine Preise, wird die Kostenersparnis in gleicher Weise an den Auftraggeber weitergegeben.

Die G&A Webdesign GbR informiert den Auftraggeber über eine solche Preisanpassung bis spätestens zum 15. eines Kalendermonats in Textform. Der angepasste Betrag gilt ab der darauffolgenden Zahlung, frühestens jedoch ab dem auf die Mitteilung folgenden Kalendermonat. Ist der Auftraggeber mit einer Erhöhung nicht einverstanden, kann er den betreffenden Dienst bis zum Wirksamwerden der Preisanpassung abbestellen; in diesem Fall entfällt die entsprechende Funktionalität und es wird kein erhöhter Betrag berechnet.

Domains werden grundsätzlich auf den Auftraggeber registriert. Domainkosten werden in tatsächlicher Höhe weiterberechnet.

10. Wartungspakete für Webseiten

Basis – Preis gemäß aktueller Preisliste

  • Überwachung
  • Meldung von Problemen
  • Beratung bei Problemen
  • Sicherheitsupdates
  • Technische Instandhaltung
  • WCAG-Konformitätsinstandhaltung

Erweitert – Preis gemäß aktueller Preisliste

Alle Leistungen aus Basis, zusätzlich:

  • 2 Inhaltsanpassungen pro Monat

Erweitert+ – Preis gemäß aktueller Preisliste

Alle Leistungen aus Basis, zusätzlich:

  • 4 Inhaltsanpassungen pro Monat
  • 1 Inhaltserweiterung pro Monat

Das Monitoring beinhaltet eine monatliche Prüfung der Technik, Funktionalität und Visualität der Webseite sowie der vereinbarten Inhalte. Bei erkannten Problemen erfolgt eine Mitteilung und Beratung zu möglichen Lösungen.

Die technische Instandhaltung umfasst insbesondere die Behebung veralteter Elemente oder technischer Fehler sowie erforderliche Anpassungen, wenn Komponenten, Bibliotheken, Browser-Updates oder projektbezogen genutzte Drittanbieter zu Funktionsstörungen, visuellen Beeinträchtigungen oder erheblichen Abweichungen der zugesagten Funktionalität führen.

Inhaltsanpassungen sind Änderungen an bestehenden Elementen oder die strukturelle Duplizierung bestehender Inhalte, soweit hierfür keine Entwicklung neuer Elemente, Sektionen, Buttons oder Funktionen erforderlich ist.

Inhaltserweiterungen sind Leistungen, die die Entwicklung neuer Elemente mit zusätzlichen Inhalten erfordern, insbesondere neue Sektionen, Unterseiten oder vergleichbare Inhaltserweiterungen.

Nicht genutzte Anpassungen oder Erweiterungen verfallen jeweils zum Monatsende. Eine Übertragung in Folgemonate findet nicht statt.

Reaktionszeiten von 48 Stunden und Behebungszeiten von 24 Stunden gelten innerhalb der Geschäftszeiten Montag bis Freitag von 10:30 Uhr bis 18:00 Uhr, soweit die Ursache des Problems im tatsächlichen Einflussbereich der G&A Webdesign GbR liegt.

11. CMS-Pakete

Basis CMS – Preis gemäß aktueller Preisliste

  • Individuelles CMS
  • CMS-Instandhaltung
  • Sicherheitsupdates
  • Überwachung & Meldung von Problemen
  • Beratung bei Problemen
  • Technische Instandhaltung

Erweitert CMS – Preis gemäß aktueller Preisliste

Alle Leistungen aus Basis CMS, zusätzlich:

  • 1 Inhaltserweiterung pro Monat

Je nach Projektumfang wird als Headless-CMS-System Sanity (bei kleineren Projekten) oder Strapi (bei größeren Projekten) eingesetzt. Die konkrete Systemauswahl wird im individuellen Angebot ausgewiesen. Entstehende Kosten des jeweiligen CMS-Dienstes werden gemäß Abschnitt 9 weiterberechnet.

Backups und Versionsstände werden projektspezifisch über GitHub-Repositories und, bei CMS-Projekten, zusätzlich über das jeweils eingesetzte CMS-System abgesichert.

Für Inhalte, die der Auftraggeber selbst im CMS erstellt, überarbeitet oder hochlädt, bleibt allein der Auftraggeber verantwortlich. Dies gilt insbesondere für Texte, Fotos, Videos, Dokumente und sonstige Medieninhalte.

12. SEO-Grundleistungen

Im Rahmen der Webseiten-Erstellung sind technische SEO-Grundleistungen enthalten, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wird.

Hierzu zählen insbesondere Meta-Beschreibungen, die technische Strukturierung und Entwicklung der Webseite nach SEO-Richtlinien einschließlich Usability und Barrierefreiheit, die Integration einer Sitemap sowie deren Einreichung bei Google Search Console.

Ein bestimmtes Ranking, eine bestimmte Sichtbarkeit oder ein wirtschaftlicher Erfolg werden nicht geschuldet.

13. Vergütung und Zahlungsbedingungen

Alle genannten Preise verstehen sich als Nettopreise zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer.

Für die Erstellung von Webseiten gilt, sofern nicht anders vereinbart, folgende Zahlungsregelung auf Basis von Abschlägen:

  • Die Vergütung wird projektbezogen nach abgeschlossenen Teilschritten bzw. Projektphasen abgerechnet.
  • Nach Abschluss und Freigabe eines vereinbarten Projektabschnitts stellt die G&A Webdesign GbR einen entsprechenden Abschlag in Rechnung.
  • Der jeweils nächste Projektabschnitt beginnt erst nach vollständigem Zahlungseingang des zuvor gestellten Abschlags.
  • Die Höhe, Reihenfolge und Anzahl der Abschläge ergeben sich aus dem individuellen Angebot, der Leistungsbeschreibung oder der sonstigen vertraglichen Vereinbarung.

Einmalige Projektrechnungen sind innerhalb von 10 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig.

Monatliche Gebühren für Hosting, Wartung, CMS oder sonstige laufende Leistungen sind jeweils im Voraus bis zum 3. Werktag eines Kalendermonats fällig.

Wird ein Projekt durch den Auftraggeber vorzeitig beendet oder abgebrochen, ist die G&A Webdesign GbR berechtigt, die bis zu diesem Zeitpunkt erbrachten Leistungen nach tatsächlichem Aufwand zu vergüten sowie bereits entstandene Kosten in Rechnung zu stellen. Ein weitergehender Anspruch nach § 648 BGB bleibt unberührt.

Preise für laufende monatliche Leistungen (Hosting, Wartungspakete, CMS-Pakete) können von der G&A Webdesign GbR mit einer Ankündigungsfrist von sechs Wochen angepasst werden. Der Auftraggeber ist berechtigt, den betroffenen Vertrag in diesem Fall mit Wirkung zum Ende des laufenden Vertragsmonats zu kündigen.

14. Zahlungsverzug, Sperrung und Wiederfreischaltung

Gerät der Auftraggeber mit einer fälligen Zahlung in Verzug, gelten die gesetzlichen Verzugsregelungen. Für Geschäfte zwischen Unternehmern können insbesondere die gesetzlichen Verzugszinsen sowie die Verzugspauschale nach § 288 Abs. 5 BGB verlangt werden.

Befindet sich der Auftraggeber mit der Zahlung einer fälligen Rate oder mit monatlichen Gebühren für mindestens zwei aufeinanderfolgende Monate oder in Höhe von zwei Monatsbeträgen in Verzug, ist die G&A Webdesign GbR berechtigt, nach vorheriger Ankündigung und angemessener Fristsetzung Leistungen auszusetzen und die Webseite vorübergehend offline zu schalten.

Die Zahlungspflicht für die vereinbarten laufenden Leistungen bleibt während einer berechtigten Sperrung bestehen.

Für die Wiederfreischaltung nach Ausgleich offener Forderungen kann eine angemessene Gebühr gemäß aktueller Preisliste erhoben werden.

Der Auftraggeber ist zur Aufrechnung mit eigenen Forderungen nur berechtigt, soweit diese unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind. Ein Zurückbehaltungsrecht steht dem Auftraggeber nur zu, soweit es auf demselben Vertragsverhältnis beruht.

15. Urheberrecht und Nutzungsrechte

Jeder der Agentur erteilte Auftrag ist ein Werkvertrag, der auf die Einräumung von Nutzungsrechten an den Werkleistungen gerichtet ist. Ausgenommen hiervon ist die Dienstleistung des Hostings.

Alle im Rahmen des Projekts erstellten Werke, insbesondere Quellcode, Designs, Grafiken und technische Dokumentationen, bleiben urheberrechtlich im Eigentum der G&A Webdesign GbR.

Der Auftraggeber erhält erst nach vollständiger Bezahlung der vereinbarten Vergütung ein einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht an der erstellten Website. Der Auftraggeber erwirbt kein Eigentum an der Website oder am Quellcode, sondern lediglich ein Nutzungsrecht zur vertragsgemäßen Verwendung.

Eine Übertragung der Urheberrechte findet nicht statt. Eine Weitergabe des Quellcodes oder des Nutzungsrechts an Dritte, insbesondere an andere Agenturen oder Dienstleister, bedarf der vorherigen in Textform erteilten Zustimmung der G&A Webdesign GbR und ist nur gegen Zahlung einer gesonderten Übergabepauschale möglich.

Im Falle einer Projektübergabe an Dritte wird eine Übergabepauschale fällig. Diese umfasst die Herausgabe des Quellcodes sowie der technischen Dokumentation. Die Höhe der Pauschale wird gesondert vereinbart.

Verwendete Open-Source-Komponenten und Drittinhalte unterliegen den jeweils geltenden Lizenzbedingungen der jeweiligen Rechteinhaber.

16. Referenznutzung und Footer-Hinweis

Die G&A Webdesign GbR ist berechtigt, abgeschlossene Projekte als Referenz zu verwenden und dabei insbesondere Name, Logo, Screenshot, Screencast und Projektbeschreibung des Auftraggebers auf der eigenen Website, Social Media oder Präsentationen zu veröffentlichen, soweit keine zwingenden berechtigten Interessen des Auftraggebers entgegenstehen. Dies gilt standardmäßig, sofern kein abweichendes Einvernehmen in Textform vereinbart wurde.

Die G&A Webdesign GbR ist berechtigt, auf der erstellten Webseite im Footer einen standardisierten Hinweis wie „Erstellt von G&A Webdesign" einschließlich verlinktem Logobutton auf die eigene Website anzubringen. Dieser Hinweis ist Bestandteil des Standardleistungsumfangs.

17. Einsatz von KI-Tools

Die G&A Webdesign GbR nutzt im Rahmen ihrer Leistungen verschiedene KI-gestützte Tools und Dienste, insbesondere von Anbietern wie Anthropic, OpenAI und Google; weitere Anbieter können bei Bedarf ergänzt werden.

Diese KI-Modelle können insbesondere für Gestaltung, Erstellung von Code, Planung sowie weitere Prozesse im Rahmen der Website-Erstellung und -Optimierung eingesetzt werden.

Zugangsdaten, Passwörter, API-Keys und sonstige Credentials werden nicht als Klartext direkt in KI-Systeme eingegeben oder übermittelt. Solche Daten werden ausschließlich in sicheren, isolierten Umgebungen gespeichert – insbesondere als verschlüsselte Secrets in GitHub-Repositories oder vergleichbaren Systemen.

Der Einsatz KI-gestützter Entwicklungswerkzeuge mit kontrollierten Systemzugriffen (z. B. über MCP-Schnittstellen zu Datenbankdiensten wie Supabase) ist möglich, sofern Credentials dabei nicht im Klartext an das KI-Modell übertragen werden. Personenbezogene oder vertrauliche Kundendaten werden in diesem Rahmen nur in dem Umfang verarbeitet, der für die jeweilige Entwicklungsaufgabe erforderlich ist.

18. Haftung

Die G&A Webdesign GbR haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.

Bei leichter Fahrlässigkeit haftet die G&A Webdesign GbR nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, beschränkt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden.

Keine Haftung besteht insbesondere für:

  • Vom Auftraggeber bereitgestellte oder selbst gepflegte Inhalte
  • Rechtliche Zulässigkeit von Inhalten
  • Rechtswidrige Nutzung der Website durch den Auftraggeber
  • Änderungen durch den Auftraggeber oder Dritte
  • Ausfälle, Störungen oder Leistungsänderungen von Drittanbietern außerhalb des eigenen Einflussbereichs
  • Fehlende oder verspätete Mitwirkung des Auftraggebers
  • Rechtliche Prüfung von Impressum, Datenschutzerklärung, Cookie-Texten oder sonstigen Rechtstexten, sofern nicht ausdrücklich vereinbart

Ohne gesonderten Wartungsvertrag besteht nach Abnahme keine dauerhafte Pflicht zur Aktualisierung, Sicherheitsüberwachung, Kompatibilitätsanpassung oder Wiederherstellung der Webseite.

19. Laufzeit und Kündigung laufender Leistungen

Laufende Leistungen wie Hosting, Wartung und CMS-Pakete sind monatlich kündbar. Die Kündigung muss bis zum 15. eines Monats erklärt werden, um zum Ende desselben Monats wirksam zu werden.

Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

20. Schlussbestimmungen

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

Ist der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist der Sitz der G&A Webdesign GbR Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis, soweit gesetzlich zulässig.

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

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